Es gilt:
Ein taktischer Trupp bestehend aus 8 Marines mit Boltern, einem mit Raketenwerfer und einem mit Flammenwerfer, wenn dieser Trupp nun seine Bolter in der Schnellfeuerfunktion abgefeuert hat, darf er nicht mehr angreifen, ist also nicht an das Gelöbnis gebunden, da er nicht angreifen kann, was das Gelöbnis vorschreibt. Auch gilt das, wenn der Trupp den Raketenwerfer benutzt. Hätte der Trupp jedoch NUR den Flammenwerfer benutzt, oder überhaupt keine Waffe abgefeuert und würde sich eine feindliche Einheit in Angriffsreichweite befinden, müsse der Trupp mit dieser feindlichen Einheit in den Nahkampf gehen.
Dieses komplizierte Beispiel bedeutet also einfach, wenn du eine Einheit besitzt, die in Angriffsreichweite (Nahkampf) einer feindlichen Einheit steht, muss deine Einheit zu Beginn deiner Nahkampfphase die gegnerische Einheit angreifen, wenn du dieses Gelöbnis wählst. Falls du jedoch schwere Waffen oder Schnellfeuerwaffen abgefeuert hast, darfst du die Gegnerische Einheit regeltechnisch ja gar nicht angreifen, daher ist diese Einheit von dem Gelöbnis befreit, erhält aber trotzdem noch, falls die gegnerische Einheit deine Einheit angreift, die Sonderregel Erzfeind.
Falls du nun einen Trupp haben solltest, der aus Verlustgründen nur noch aus Neophyten besteht, sind diese nicht mehr an dieses Gelöbnis gebunden, das bedeutet, dass du entscheiden kannst, ob du noch angreifen möchtest, oder nicht.
Alles klar soweit, falls du noch fragen hast, schreibs hier rein, oder frag mich am Freitag im GW, wenn du da sein solltest.
Araguel alias Yannick